AGB

Stand: 01.01.2023

VERTRAGSPARTNER

Für alle Buchungen ist der Vertragspartner des Buchenden Teilnehmers die
Climbing Camps.
Das jeweilige Angebot stellt einen Teil dieses Vertrages dar.

Climbing Camps
Christoph Pirchmoser
Klosterangerstr. 5
6020 Innsbruck
Österreich
festhalten@climbing-camps.com
Gerichtsstand Innsbruck
Gewerbebehörde: BH Innsbruck

im folgenden CC genannt.

  1. Teilnahme
    1. An den Veranstaltungen von CC kann jede/jeder teilnehmen, der gesund, den jeweiligen in der Beschreibung angeführten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist (Level). Führer und Leiter von sämtlichen Veranstaltungen sind berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltungen eine(n) TeilnehmerIn, die/der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen; soweit wir dadurch Aufwendungen ersparen, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert.
    2. Bei Reservierung von 1/2 Doppelzimmer kann CC den Einzelzimmerzuschlag ganz oder teilweise berechnen, sofern sich kein weiterer Zimmerpartner anmeldet und der Zuschlag von dem Leistungsträger vor Ort erhoben wird. Maßgebend ist die Reihenfolge des Buchungseingangs.
    3. Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Unser Vertragspartner bleiben Sie. Dem Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag (einschließlich Gewährleistung und Ersatzansprüche) ein. Tritt ein von Ihnen benannter Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haftet er zusammen mit Ihnen für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.
  2. Zahlungen
    1. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung / Rechnung durch uns ist die Buchung für Sie und für uns verbindlich. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
    2. Umbuchungen sind unter der Voraussetzung möglich, dass dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Zusatzkosten, die durch die Umbuchung entstehen, werden Ihnen verrechnet, Einsparungen werden Ihnen gutgeschrieben. Für Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst sind, müssen wir generell eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- pro Person berechnen.
  3. Leistungen
    1. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem der Veranstaltung zugrunde liegenden Angebot sowie aus den hieraus Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. CC behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die der Veranstaltungsteilnehmer vor Buchung informiert wird. Änderungen oder Abweichungen aus den Angebotsbeschreibungen während der Durchführung eines Angebots sind aufgrund des Charakters unserer Veranstaltungen jederzeit möglich. Die Ausschreibungen stellen insofern auch nur den geplanten Veranstaltungsverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Die Leiter aller Veranstaltungen sind in der Regel Tiroler Sportkletterlehrer, Bergführer oder ähnlich qualifiziert. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Verschreibungspflichtige Medikamente und Medikamente, die Sie speziell benötigen, müssen CC mitgeteilt werden.
  4. Versicherungen
    1. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
    2. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie auch ausreichend für den Fall einer Bergung und/oder Rückholung versichert sind und Ihre Versicherung die besonderen Risiken der jeweiligen Aktivität in der freien Natur abdeckt.
  5. Mindestteilnehmerzahl
    1. Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, es sei denn, dass sich aus der jeweiligen Angebotsausschreibung etwas anderes ergibt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten sodann den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie aber dennoch die Durchführung der Reise wünschen, so stellt dieses ein neues Angebot dar. Wir können dieses dann nur zu einem neu zu errechnenden Preis annehmen, den wir Ihnen mitteilen. Sind sie mit dem neu zu errechnenden Preis einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Veranstaltung dann durchgeführt wird.
  6. Dokumente, Visum und Gesundheitsvorschriften
    1. Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass -, Visa -, Zoll -, Devisen - und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern dies dem Veranstalter möglich ist, wird er den Kunden von wichtigen Änderungen der allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
  7. Leistungs - und Preisänderungen
    1. Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Angebotslegung bekannten Stand. CC behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Mietauto) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Reiseteilnehmer auf den Reisepreis auswirkt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% des ursprünglichen Reisepreises, ist der Teilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist dem Veranstalter innerhalb von 10 Tagen ab Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich anzuzeigen.
    2. Änderungen des Programms oder Wechsel des Transportmittels müssen wir uns vorbehalten, soweit dies aus technischen Gründen infolge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Programmablaufes erforderlich und dem/der Teilnehmer/in zumutbar ist. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reiseteilnehmer berechtigt, vom Vertag zurückzutreten. Er muss diesen Rücktritt unverzüglich nach Mitteilung der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gegenüber CC erklären.
  8. Rücktritt
    1. Sie können jederzeit Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Das müssen Sie in Ihrem Interesse unbedingt schriftlich tun. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei CC einlangt. Bei Rücktritt kann CC folgende Entschädigungen, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:
    2.    bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10%
    3.    29. – 20. Tag 25%
    4.    19. – 10. Tag 50%
    5.    09. – 04. Tag 65%
    6.    ab dem 03. Tag 85%
    7.    am Tag des Veranstaltungsbeginns: 100%
    8.    Sollten die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Kosten unsererseits durch Vorauszahlungen u.ä. den Stornobetrag übersteigen, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
  9. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen
    1. Wird die Durchführung einer Veranstaltung infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, u.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen steht uns eine wertentsprechende Entschädigung zu. Mehrkosten für eine allfällige Rückbeförderung sowie sonstige Mehrkosten sind vom Teilnehmer zu übernehmen. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Selbstverständlich erstatten wir den bezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, wenn wir unsererseits die Verträge mit unseren Leistungsträgern stornieren können und keine Kosten bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind.
  10. Beschränkung der Haftung
    1. CC tritt bei allen Veranstaltungen als Veranstalter oder Vermittler auf, übernimmt jedoch keine Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Preis – und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Preise und Leistungen beinhalten die gesetzlichen Steuern und entsprechen dem bei Angebotslegung bekannten Stand. Gerichtsstand und Erfüllung ist Innsbruck. Es wird Österreichisches Recht vereinbart.
    2. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme auf der Basis als selbständiger Kletterer/Bergsteiger u.ä.. Das Klettern erfolgt auf Eigenverantwortung und auf eigenes Risiko unter der Leitung des Kletterlehrers/Bergführers.
    3. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Teilnehmer vorausgesetzt. Der Veranstalter übernimmt daher keine Haftung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des Kletterns bei der Veranstaltung ergeben. Dies wird vom Teilnehmer ausdrücklich durch seine Anmeldung bestätigt. Es liegt in der Natur der Veranstaltungen, dass ein bestimmtes Restrisiko für den Kunden bestehen bleibt, was auch nicht zuletzt den Reiz solcher Veranstaltungen ausmacht. Dies sollten Sie allerdings bei Buchung bedenken und sich dieser Umstände bei Buchung bewusst sein.

Innsbruck, am 01.01.2020

 

LET'S GO CLIMBING!

Lust bekommen mit uns klettern zu gehen?